COVID-19 und verfahrensrechtliche Fristen in bürgerlichen Rechtssachen:
In Gerichtsverfahren werden alle verfahrensrechtlichen Fristen (also sowohl die gesetzlichen Fristen [zB Einspruchsfrist] als auch die richterlichen Fristen [zB aufgetragener Schriftsatz]), die in die Zeit zwischen 22.03.2020 (=Inkrafttreten des Bundesgesetzes) und 30.04.2020 fallen, unterbrochen. Die Fristen beginnen sodann ab 01.05.2020 neu zu laufen. Achtung! Diese Fristenunterbrechung gilt nicht für Verfahren, in denen das Gericht über […]