Ablauf Immobilienkauf – vom Inserat bis zum Eigenheim

Sie haben ein Inserat gefunden, schaut gut aus. Die erste Besichtigung ist umwerfend. Es wird ernst. Wir begleiten Sie als Vertragserrichterin und Treuhänderin während dieses Prozesses. Dieser zeichnet sich durch Ausgewogenheit und Sicherheit aus. Lassen Sie sich durch die Komplexität nicht irritieren. Wir haben all diese Vorgänge effizient in unserer Kanzlei gestaltet, um möglichst rasch ans Ziel zu kommen.

Egal ob Wohnung- oder Hauskauf, der Ablauf bleibt der Gleiche.

Besichtigung

Besichtigen Sie die Immobilie nicht nur alleine. Ziehen Sie einen Bausachverständigen bei. Er hilft Ihnen die Preisvorstellungen des Verkäufers richtig zu beurteilen, unterstützt Sie bei Erstellung eines Gegenangebots und Sie vermeiden böse Überraschungen, wie verborgene Mängel oder fehlende Genehmigungen.

Einholen einer Finanzierungszusage

Wird der Kauf fremdfinanziert, räumt Ihnen die Bank zunächst eine Finanzierungszusage ein. Die Bank wird jedenfalls auf eine treuhändige Abwicklung durch einen Notar oder Rechtsanwalt bestehen. Wir nehmen schon zu diesem Zeitpunkt Kontakt mit der Bank auf und klären mit dieser die Modalitäten der Treuhand ab.

Abgabe eines verbindlichen Kaufanbots

Durch die Annahme dieses verbindlichen Kaufanbots durch die Verkäuferseite kommt in der Regel bereits der Kaufvertrag zustande. Zu diesem Zeitpunkt wird regelmäßig auch das Maklerhonorar fällig, wenngleich es oft erst nach Unterfertigung des grundbuchfähigen Vertrages in Rechnung gestellt wird.

Abschluss eines grundbuchfähigen Vertrages

Der Inhalt des Vertrages wird durch uns als Vertragserrichterin zwischen den Parteien abgestimmt. Es gilt Vertragstext und Treuhandabrede behutsam auszuformulieren. Steht der Vertragstext, so findet ein Termin in der Kanzlei mit den Parteien des Vertrages zur Unterfertigung des Vertrages statt. Die Unterschriften sind notariell zu beglaubigen. Letzteres wird von uns organisiert.

Unterfertigung einer grundbuchfähigen Pfandurkunde

In der Regel ist auch eine grundbuchfähige Pfandurkunde zu unterfertigen. Die Vorgehensweise der Banken ist dabei nicht einheitlich, fallweise wird die Pfandurkunde anlässlich der Vertragsunterfertigung in unserer Kanzlei unterschrieben, einzelne Banken bestehen auf Unterzeichnung vor dem Notar ihres Vertrauens.

Meldung der Treuhandschaft bei der Rechtsanwaltskammer

Gleichzeitig mit Abschluss des Kaufvertrages melden wir die Übernahme der Treuhandschaft beim Elektronischen Treuhandbuch der Rechtsanwaltskammer Wien. Für den Kaufpreis wird dabei ein eigenes Treuhandkonto eröffnet. Dieses wird von der Rechtsanwaltskammer Wien überwacht und kann der Kaufpreis ausschließlich auf das Konto des Verkäufers ausbezahlt werden.

Selbstberechnung der Abgaben

Mit Abschluss des Kaufvertrages entsteht auch die Steuerschuld für die Grunderwerbssteuer. Ferner löst der Vorgang Eintragungsgebühr für die Verbücherung und Immobilienertragssteuer aus, sofern keine Befreiungstatbestände gegeben sind. All diese Abgaben sind verpflichtend von einem Rechtsanwalt oder Notar selbst zu berechnen und abzuführen.

Treuhändiger Erlag von Kaufpreis und Steuer

Nach Unterfertigung des Kaufvertrages ist rasch der Kaufpreis samt Steuern und Abgaben durch die Käuferseite zu erlegen. Der Kaufpreis erliegt sodann bis zur Erfüllung des Treuhandauftrags auf einem besonders geschützten Konto.

 

Übergabe der Liegenschaft

Regelmäßig wird das Objekt noch vor dem Eigentumserwerb durch die Käuferseite an diese übergeben. Es ist ein Übergabeprotokoll anzufertigen. In der Regel ist neben der Eintragung des Eigentums im Grundbuch auch die tatsächliche Übergabe der Liegenschaft Voraussetzung für die Auszahlung des Kaufpreises.

Eingabe beim Grundbuchsgericht

Wir verfassen das Grundbuchgesuch und reichen es mit allen Unterlagen beim zuständigen Bezirksgericht ein. Vom Beschluss über die Eintragung des Eigentums werden Sie durch das Gericht verständigt.

Auszahlung des Kaufpreises und Abführen von Steuern

Ist das Eigentumsrecht eingetragen, die Käufer sind nun Eigentümer des Objekts, und sind auch alle anderen Bedingungen des Treuhandauftrages wie etwa Übergabe, Erlag von Steuern etc. erfüllt, beantragen wir bei der Rechtsanwaltskammer die Freigabe der Zahlung an den Verkäufer. Die Rechtsanwaltskammer stellt sodann ein elektronisches Siegel bereit, mit der die Überweisung veranlasst werden kann. Ebenso sind die selbstberechneten Steuern abzuführen.

Schließen der Treuhandkonten und Beendigung

Sobald der Kaufpreis ausbezahlt ist und alle Steuern entrichtet sind, schließen wir das Treuhandkonto und melden der Rechtsanwaltskammer den Abschluss der Transaktion. Die Rechtsanwaltskammer prüft die Kontoauszüge und schließt ihrerseits den Akt.

Alles sehr kompliziert?

Nein. Alle oben dargestellten Vorgänge werden von uns als Vertragserrichterin und Treuhänderin im Wesentlichen selbstständig durchgeführt, wobei wir laufend berichten. Die für die Parteien wesentlichen Meilensteine, die auch ihre Anwesenheit erfordern, sind lediglich

  • Unterzeichnung des Kaufvertrages
  • Übergabe des Objekts

Wie lange dauerts?

Diese Frage wird uns oft gestellt und ist nicht einfach zu beantworten. Bestimmender Faktor ist jedenfalls die Bearbeitungsdauer durch das Grundbuchsgericht. Diese ist kaum vorherzusehen. Die Abwicklung ist in wenigen Wochen möglich, kann aber auch mehrere Monate in Anspruch nehmen. Unsere Handlungsweise zeichnet sich durch rasches Agieren aus, um so die Dauer der Abwicklung möglichst gering zu halten.

Gerne begleiten wir Sie als Vertragserrichterin und Treuhänderin beim Kauf Ihrer Immobilie. Das Honorar für das Erstgespräch wird regelmäßig im Rahmen des Beratungsrechtschutzes von der Rechtschutzversicherung übernommen.

Kontakt:

Mag. Severin Hammer
E: office@hsra.at
T: 01/904 34 60
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