Weihnachtsgeschenke – Umtausch, Rücktritt, Bestellungen aus dem Ausland
Umtausch
Nicht immer trifft man mit den ausgewählten Weihnachtsgeschenken den Geschmack des Beschenkten, weshalb man beim Überreichen oft automatisch anmerkt: „Wenn´s nicht gefällt, kannst du es gerne umtauschen!“.
Doch ist man wirklich immer berechtigt, die gekauften Waren umzutauschen?
Nach der österreichischen Rechtslage ist es nicht ohne weiteres möglich, von einem gültig geschlossenen Kaufvertrag zurückzutreten. Daher kann man nicht grundsätzlich davon ausgehen, eine gekaufte Ware einfach wieder zurückgeben bzw umtauschen zu können. Ob man die Ware umtauschen kann, hängt maßgeblich vom Willen des Verkäufers ab: Dieser kann entweder ausdrücklich ein Umtauschrecht in seinen Geschäftsbedingungen einräumen, ein Umtauschrecht kann im Einzelnen mit dem Verkäufer ausgehandelt werden oder der Verkäufer erlaubt nachträglich den Umtausch der Ware aus Kulanz.
Praxistipp: Um beim Einkauf auf Nummer sicher zu gehen, sollte man sich die Zusage eines Umtauschrechts auf der Quittung schriftlich bestätigen lassen.
Der Umtausch eines Geschenks, das dem Beschenkten nicht gefällt, muss jedoch vom Fall unterschieden werden, dass der gekaufte Gegenstand mangelhaft ist. In diesem Fall hat der Käufer einen Anspruch auf Gewährleistung, der in letzter Konsequenz das Recht beinhalten kann, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Dabei erhält man gegen Rückgabe der Ware den Kaufpreis zurück.
Was gilt bei Onlinehandel?
Besonderheiten sind überdies beim Kauf von Weihnachtsgeschenken via Onlinehandel zu beachten. Wird eine Ware oder Dienstleistung über ein für den Fernabsatz organisiertes Vertriebs- oder Dienstleistungssystem gekauft (zB via Katalog, Internet oder Teleshopping) und wird der Kaufvertrag nicht bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des Käufers und Verkäufers verhandelt bzw. geschlossen, so liegt ein Fernabsatzvertrag vor. Der Gesetzgeber räumt dem Käufer bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Rücktrittsrecht ein: Innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der bestellten Ware kann man ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten und erhält im Austausch gegen die Ware den Kaufpreis zurück. Die Rücktrittsfrist kann sich verlängern, wenn es der Verkäufer unterlässt, den Käufer über das Rücktrittsrecht zu informieren.
Bestellungen aus dem Ausland (China, USA)
Bei Bestellungen aus Staaten, die nicht der EU angehören, gibt es einige Besonderheiten zu beachten. Waren, die zB in den USA, China oder Südafrika per Internet-Bestellung gekauft und importiert werden und einen Warenwert von über 22 Euro aufweisen, sind einfuhrumsatzsteuerpflichtig. Zoll muss zusätzlich ab einem Warenwert von 150 Euro entrichtet werden. Der Warenwert setzt sich aus dem Kaufpreis inklusive ausländischer Steuern zusammen; nicht eingerechnet werden Transport-, Versicherungs- und ähnliche Kosten.
Werden Waren von ausländischen Unternehmen über Internetplattformen gekauft, so liegt ein Fernabsatzvertrag vor und es gelten grundsätzlich die österreichischen Verbraucherschutzgesetze, wenn die Waren von Österreich aus bestellt wurden. Daher hat der Verbraucher auch ein Rücktrittsrecht nach § 11/1 FAGG. Schwierig gestaltet sich jedoch die Durchsetzung dieses Rechts: Einerseits verfügen nicht alle Firmen über einen Kundenservice, weshalb man sich zunächst auf die Suche nach dem richtigen Ansprechpartner begeben muss und andererseits müssen die Portokosten für das Zurücksenden der Ware beachtet werden, die vor allem bei günstigen Produkten den Warenwert übersteigen können. Außerdem ist zu bedenken, dass Einfuhrabgaben von bestellten und bereits importierten Waren aus Drittländern nicht rückerstattet werden. Vor dem Kauf sollten daher die möglichen zusätzlichen Kosten, die neben dem Kaufpreis anfallen, mitbedacht werden.
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