Testamente ersparen oft Streitigkeiten

Gibt es keine testamentarische Regelung, so gilt die gesetzliche Erbfolge. Möchte man selbst noch zu Lebzeiten seine Hinterlassenschaft regeln, so ist das Verfassen eines Testamentes notwendig.

Bei Verfassen eins Testaments sind die gesetzlichen Formvorschriften und Schranken (zB Testierfähigkeit, Pflichtteilsrecht etc.) zu beachten. Die Regelungsinhalte in einem Testament sind vielfältig. In das Testament können Bedingungen aufgenommen werden, die zB. regeln unter welchen Voraussetzungen jemand ein Vermächtnis erhält. Weiters sind Regelungen möglich, die einzelne Erben auf den Pflichtteil reduzieren.

Grundsätzlich kann der Testator ein eigenhändiges Testament anfertigen. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass gerade die eigenhändigen Testamente den größten Auseinandersetzungen ausgeliefert sind. Dies beginnt bei der Bezweiflung, ob der Testator überhaupt das Testament angefertigt hat und wenn ja, ob dieses im Nachhinein verfälscht wurde und endet mit der Auslegung wie der Inhalt vom Testator gemeint war.

Werden Testamente eigenhändig geschrieben und lediglich zu Hause abgelegt, so kommt es in der Praxis durchaus vor, dass diese letztlich nicht aufgefunden werden. Dagegen schützt das Anfertigen eines Testaments vor dem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens sowie dessen Registrierung im Testamentsregister. Dennoch bleibt der Testator frei in seiner Entscheidung. Möchte er das angefertigte Testament nicht mehr oder nicht in dieser Form, so kann er dieses jederzeit widerrufen.

Wir beraten Sie gerne persönlich über eine Testamentserstellung und verfassen sowie registrieren Ihr Testament.

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