FAQ – Kauf einer Immobilie

Unsere Kanzlei schreitet regelmäßig bei Immobilientransaktionen als Vertragserrichterin und Treuhänderin ein. Dabei werden häufig nachstehende Fragen an uns herangetragen.

Welche Leistungen erbringt die Vertragserrichterin und Treuhänderin?

Die Vertragserrichterin und Treuhänderin entwirft den Vertrag und berät die Parteien in Zusammenhang mit dessen Inhalt. Ferner berechnet sie die Verkehrssteuern, Abgaben sowie Immobilienertragssteuer und führt diese ab. Sie beantragt die Durchführung des Vertrages beim zuständigen Bezirksgericht, sodass die neuen Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden, Pfandrechte gelöscht und einverleibt werden etc.. Sie verwaltet im Auftrag der Parteien und der finanzierenden Bank die besonders geschützten Treuhandkonten unter unmittelbarer Aufsicht der zuständigen Rechtsanwaltskammer. Die finanzierende Bank wird den Kaufpreis nur bei Zusage ganz bestimmte Bedingungen durch die Treuhänderin gegenüber der Bank überhaupt erlegen.

Benötigt man beim Kauf einer Liegenschaft überhaupt einen Rechtsanwalt oder Notar?

Theoretisch muss nur die Unterschrift am Kaufvertrag für die Eingabe beim Grundbuch notariell beglaubigt sein. Praktisch ist es aber so, dass man tatsächlich für die gesamte Transaktion einen Treuhänder benötigt. Insbesondere wenn der Kauf durch eine Bank drittfinanziert ist, wird diese in aller Regel auf eine treuhändige Abwicklung bestehen.

Nach Bestellung als Treuhänderin nehmen wir Kontakt mit der finanzierenden Bank auf und klären mit dieser die Modalitäten der Treuhandschaft ab.

Mit welcher Dauer ist bei einem privaten Immobilienkauf zu rechnen?

Aufgrund der zahlreichen involvierten Personen und Institutionen, ist die Dauer schwer vorherzusagen. Drei Monate stellt dabei einen ganz guten Richtwert dar – es kann aber auch viel schneller gehen. Besteht ein dringendes Wohnbedürfnis ist zu beachten, dass schon vor treuhändiger Abwicklung der Transaktionen ein früherer Bezugstermin vereinbart werden kann. Dies ist in der Praxis auch gang und gäbe.

 

Was ist das elektronische Treuhandbuch?

Das elektronische Treuhandbuch ist eine von der Rechtsanwaltskammer überwachte, Softwareschnittstelle zwischen treuhandkontoführender Bank und der Rechtsanwaltskammer. Im Ergebnis kann ausschließlich auf jenes Konto ausbezahlt werden, für das der Verkäufer bestätigt hat, dass es sich dabei um sein eigenes Konto handelt.

Ist es ratsam einen Bausachverständigen beizuziehen?

Die baulichen Nämlichkeiten in tatsächlicher und sowohl auch in rechtlicher Hinsicht prüfen wir als Vertragserrichterin und Treuhänderin nicht. Es empfiehlt sich jedenfalls, bei Kauf eines Objekts einen Baumeister beizuziehen, der das Objekt zumindest begutachtet und eventuell sogar Einsicht in den Bauakt bei der zuständigen Behörde nimmt.

Ist bei jeder Transaktion eine Geldwäscheprüfung durchzuführen?

Ja. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben besteht die Verpflichtung des Rechtsanwalts, dass bei besonders sensiblen Geschäfte – Immobilientransaktionen zählen da dazu – stets die Identität der Parteien des Vertrages zweifellos festzustellen ist, um zu überprüfen, ob diese eine exponierte Stellung einnehmen. Zur Durchführung der Geldwäscheprüfung verwenden wir die von der Rechtsanwaltskammer empfohlenen Formulare.

Wie hoch sind die Kosten eines Immobilienerwerbs?

Makler:

Diese sind auch von der Parteienübereinkunft abhängig, jedoch sind die Maximalbeträge wie nachstehend gesetzlich geregelt:

Höhe der Provision in Abhängigkeit des Kaufpreises
Wert Provision
Bis 36.336,42 Euro Vier Prozent des Wertes
Von 36.336,42 Euro bis 48.448,51 Euro 1.453,46 Euro
Über 48.448,51 Euro Drei Prozent des Wertes

Zu diesen Provisionsbeträgen kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer von derzeit 20 % noch hinzu.

Siehe auch: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10007765

Steuern und Abgaben:

Grunderwerbssteuer 3,5% des Kaufpreises

Eintragungsgebühr Eigentumsrecht 1,1% des Kaufpreises

Eintragungsgebühr Pfandrecht 1,2% des Werts des Pfandrechts

Eingabegebühr Grundbuchgesuch, sofern es nicht in Papierform eingebracht wird: € 44,–

Immobilienertragssteuer:

Diese betrifft die Einkommenssteuer des Veräußerers und wird von der Treuhänderin berechnet und abgeführt.

Wie hoch sind die Kosten für Vertragserrichtung und Treuhandschaft?

Als Anwaltshonorar für die Vertragserrichtung können laut AHK und NTG 1% bis 3 % des Kaufpreises verrechnet werden. Wir pauschalieren in der Regel sämtliche unserer Leistungen als Vertragserrichterin und Treuhänderin und ist das Honorar nach Abschluss der Treuhandschaft zu bezahlen.