Rückerstattung der Kosten eines Flugtickets an den Reisevermittler statt an den Fluggast

Erstattet eine Fluggesellschaft die Kosten des Flugtickets einer Vermittlungsplattform und nicht dem Fluggast selbst, führt dies zu einer unbefriedigenden Lage und Unzufriedenheit bei den betroffenen Personen.

Beim Buchen der Flugtickets über Online-Buchungsplattformen wie Opodo, Kiwi oder lastminute.de agieren diese als Vermittler, welche selbst bei der Fluggesellschaft Flüge buchen und für die Zahlung eine Kreditkarte hinterlegen.

Es kam jedoch vor, dass Buchungsplattformen nicht darauf hingewiesen haben, dass diese nur als Mittelsmann tätig wurden und daher für die Fluggesellschaft als Reisende auftraten. Die gebuchten Flüge wurden abgesagt und es kam zu einer Rückerstattung. Die Fluggesellschaft überwies den zu erstattenden Betrag an die hinterlegte Kreditkarte des Vermittlers im Glauben, es handle sich um das Zahlungsmittel der Reisenden. Die Beträge wurden durch den Vermittler nicht (oder nicht zur Gänze) an die Reisenden ausbezahlt.

Laut Urteil des Landesgerichts Korneuburg (Landesgericht Korneuburg 19.08.2021, 22 R 210/21v) stellen Zahlungen der Fluggesellschaft an den Mittelsmann keine schuldbefreiende Rückerstattung an die Reisenden dar. Die Fluggesellschaft ist verpflichtet, erneut an die Konsumenten zu leisten. Ebenso wirken Rückerstattungen über die bei der Buchung verwendete Kreditkarte nicht automatisch schuldbefreiend, denn der Anspruch auf Rückerstattung entsteht erst mit der Streichung des Flugs. Die Fluggesellschaft darf nicht davon ausgehen, dass die Fluggäste mit der Rücküberweisung auf das ursprünglich verwendete Zahlungsmittel einverstanden sind. Vielmehr muss sie die Zahlung auf jenes Konto überweisen, das ihr die Reisenden nach der Annullierung des Flugs bekannt geben.

Autoren: Selvya Shenouda, Mag. Sabine Barbach

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