Mitteilung der Justizministerin: Maßnahmen im Bereich der Gerichte und Staatsanwaltschaften im Zusammenhang mit Covid-19

Aktuell wurde der Gerichtsbetrieb auf das Notwendigste beschränkt und werden daher viele Verhandlungen abberaumt. Dies entspricht dem Einführungserlass der Justizministerin zum Umgang mit der aktuellen Corona-Pandemie (SARSCoV-2).

Den vollständigen Einführungserlass finden Sie hier:

https://rakwien.at/userfiles/file/Information/Massnahmen_bei_den_Gerichten_und_Staatsanwaltschaften.pdf

Für damit einhergehende Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Kontakt

Mag. Sabine Barbach

Rechtsanwältin
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