Mitteilung der Justizministerin: Maßnahmen im Bereich der Gerichte und Staatsanwaltschaften im Zusammenhang mit Covid-19
Aktuell wurde der Gerichtsbetrieb auf das Notwendigste beschränkt und werden daher viele Verhandlungen abberaumt. Dies entspricht dem Einführungserlass der Justizministerin zum Umgang mit der aktuellen Corona-Pandemie (SARSCoV-2).
Den vollständigen Einführungserlass finden Sie hier:
Für damit einhergehende Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
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