Checkliste Mobbing am Arbeitsplatz

Wann liegt Mobbing am Arbeitsplatz vor? Welche Rechte hat das Opfer? Wie hat man sich als Opfer zu verhalten? Wie kann man Beweise sichern? Gibt es Schadenersatz? Wann lohnt sich der Gang zum Anwalt? Anhand dieser Checkliste kann man sich leicht einen Überblick zum Thema Mobbing am Arbeitsplatz verschaffen.


Was ist Mobbing?


Mit dem Begriff Mobbing werden unerwünschte Verhaltensweisen beschrieben, die darauf abzielen, die betroffene Person zu isolieren, zu schwächen bzw. auszugrenzen.

Von Mobbing am Arbeitsplatz spricht man, wenn diese Handlungen von einem oder mehreren Arbeitskollegen, vom Vorgesetzten oder von außenstehenden Personen, wie zum Beispiel Kunden ausgehen. Für die rechtliche Qualifikation unangenehmer Verhaltensweisen als Mobbing ist es erforderlich, dass die schikanösen Handlungen gezielt und über einen längeren Zeitraum wiederholt gesetzt werden.

Mobbing kann sich im Arbeitsalltag unterschiedlich darstellen: Beschimpfungen, Schikanen, Vorenthalten von Information, Ignorieren, Verbreiten von Gerüchten, Lustigmachen und das systematische Zuteilen unangenehmer oder sinnloser Aufgaben sind mögliche Mobbinghandlungen. Ob ein bestimmtes Verhalten als Mobbing qualifiziert werden kann, muss jedoch anhand einer Einzelfallbeurteilung geprüft werden.


Wann liegt kein Mobbing vor?

Die Erteilung von Weisungen, das Einfordern von Leistungen, der Ausspruch einer Kündigung sowie sachliche Kritik sind rechtlich erlaubte Handlungen und somit kein Mobbing durch den Arbeitgeber.


Was sind mögliche Auswirkungen auf die Gesundheit?

Mobbing kann bei Betroffenen verschiedene Reaktionen auslösen. Führen die Mobbinghandlungen zu seelischen Belastungen, so sind unterschiedliche Auswirkungen auf die Gesundheit möglich: Schlafstörungen, Kopfschmerzen, Atemnot, Depression, Magen- und Darmerkrankungen sowie Herz- und Kreislaufbeschwerden sind mögliche Folgen.

Praxistipp: Bemerken Sie eine der oben genannten Erkrankungen oder bringen Sie andere körperliche oder seelische Belastungen mit Ihrer Arbeitssituation in Verbindung, nehmen Sie psychosoziale Betreuung in Anspruch bzw. kontaktieren Sie Ihren Arzt.


Welche Pflichten hat der Arbeitgeber?

Die aus dem Arbeitsvertrag entspringende allgemeine Fürsorgepflicht verpflichtet den Arbeitgeber, Arbeitsplätze so zu gestalten, dass das Leben und die Gesundheit sowie die Würde und Integrität der Arbeitnehmer geschützt werden. Wird durch Mobbinghandlungen die Gesundheit eines Arbeitnehmers gefährdet bzw. dessen Würde verletzt und erlangt der Arbeitgeber davon Kenntnis, so hat er unverzüglich auf angemessene Weise Abhilfe zu schaffen. Welche konkreten Maßnahmen der Arbeitgeber ergreift, um gegen die unerwünschten Verhaltensweisen vorzugehen, bleibt jedoch grundsätzlich ihm überlassen.

Praxistipp: Zur genaueren Dokumentation und leichteren Beweisbarkeit empfiehlt es sich, ein Mobbingtagebuch zu führen, in dem alle Zwischenfälle genau dokumentiert werden.


Hat das Mobbingopfer Anspruch auf Schadenersatz?

Grundsätzlich ist zwischen zwei Anspruchsgrundlagen zu unterscheiden:

Handelt es sich bei den Mobbinghandlungen um eine Belästigung im Sinn der Belästigungstatbestände des Gleichbehandlungsgesetzes (§ 6, § 7 bzw § 21 GlBG), so steht dem Mobbingopfer Schadenersatz nach dem Gleichbehandlungsgesetz zu (§ 12 Abs 11 bzw § 26 Abs 11 GlBG). Der Schadenersatzanspruch umfasst auch einen Ausgleich für die erlittene persönliche Beeinträchtigung.

Liegt keine Belästigung im Sinn des Gleichbehandlungsgesetzes vor, so ist der Schadenersatzanspruch des Mobbingopfers nach den allgemeinen Regeln des Zivilrechts zu beurteilen.

Hat das Mobbingopfer weitere Ansprüche?

Setzt der Arbeitgeber keine Maßnahmen, um die Mobbinghandlungen zu unterbinden, wäre es denkbar, dass der betroffene Arbeitnehmer berechtigt ist, seine Arbeitsleistung zurückzubehalten bzw. vorzeitig auszutreten. Es sollte jedoch keinesfalls voreilig gehandelt werden, da eine unberechtigte Zurückbehaltung der Arbeitsleistung bzw. ein unberechtigter vorzeitiger Austritt gravierende Folgen haben.

Elena Schmall

Wir beraten Sie gerne persönlich im Zusammenhang mit der Geltendmachung und Abwehr von arbeitsrechtlichen Ansprüchen. Gerne klären wir vorab mit Ihrer Versicherung eine allfällige Kostenübernahme ab, wobei wir Vertragsanwälte mehrerer Versicherungsunternehmen sind.

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