Geschlossene Fonds, Schiffsfonds, Immobilienfonds

MPC Münchmeyer Petersen Capital AG, HCI Capital AG oder Lloyd waren die Emissionshäuser, die geschlossene Fonds organisierten, von denen sich manche mittlerweile als höchst problematische, schadensträchtige Veranlagungen für Anleger darstellen.
Wir vertreten seit Jahren erfolgreich Anleger, die mit derartigen Veranlagungen Geld verloren haben. Wir unterstützen sie dabei, nicht berechtigte Forderungen Dritter, die ihnen völlig unbekannt sind, oder von den Fonds selbst oder deren Insolvenzverwaltern abzuwehren.

Sinnlose Ausschüttungen und deren Rückforderung

Besonders perfid war in einzelnen Fällen, dass versprochene Renditen zwar durch die Fonds ausgeschüttet wurden, es sich dabei aber – so die nunmehrige Behauptung – um gar keine Rendite im Sinne einer Verteilung des Gewinns untern den Investoren handelte, sondern vielmehr einfach Gesellschaftsgelder wieder an Anleger zurückbezahlt worden seien.
Nicht alles was wirtschaftlich komplett sinnlos ist, ist auch verboten. Wenn man aber Ausschüttungen, die nicht von Gewinnen gedeckt waren, nunmehr etwa als Darlehen des Fonds an seine Anleger bezeichnet und mit dieser Begründung zurückfordert, ergibt sich aus dem Gesamtkontext zunächst ein derart schiefes Bild, dass die Berechtigung der Forderung zumindest hinterfragungswürdig macht. Ob Ausschüttungen zurückgefordert werden können, ist letztlich immer eine Frage des Einzelfalls. Regelmäßig haben die Gerichte die Forderungen von Fonds gegen die eigenen Anleger als unberechtigt abgewiesen (Urteile vom 12.03.2013 – II ZR 73/11 und II ZR 74/11). Zumal in der Regel deutsches Recht zur Anwendung kommt, sind die Urteile der deutschen Gerichte in diesem Zusammenhang besonders relevant.
Sollten Anleger für derartige Ausschüttungen haftbar gemacht werden, ist jedenfalls auch die Haftung des Vermittlers oder der Bank für derartige Forderungen zu prüfen. Der österreichische Oberste Gerichtshof geht hier im Einzelfall jedenfalls von einer Haftung aus: Werden jährliche Zahlungen an Anleger als „Ausschüttung“ bezeichnet und der Eindruck vermittelt,
– dass es sich bei diesen Ausschüttungen um eine Verzinsung des eingesetzten Kapitals handle und
– das Kapital am Ende der Laufzeit (nach einem Verkauf der Schiffe) an den Anleger zurückgezahlt werde,
macht sich die Bank durch eine derartige Fehlberatung haftbar (3Ob112/15i).

Fehlberatung, Kickbackzahlungen und Weichkosten

Die Aufklärungspflichten der Kreditinstitute gegenüber ihren Kunden sind nach der Rechtsprechung weitreichend und die Verletzung dieser Pflichten führt zur Haftung der Bank für Fehlinvestition (RS0029601). Die Vertriebsstrategie für geschlossene Fonds war konzeptuell nicht dem Risiko derartiger Veranlagungen angepasst. Im Zentrum standen Vermögensaufbau und Altersvorsorge. Der Vertrieb von Finanzprodukten, darunter auch angesehene österreichische Banken, wurde mutmaßlich mit Kick-Back Zahlungen gierig gemacht, geschlossene Fonds an den Mann zu bringen. Dies ging so weit, dass sich Banken selbst Werbeunterlagen zusammenbastelten und derartige Beteiligungen als Tilgungsträger für Wohnbaudarlehen akzeptierten. Letzteres kann zu einer existenzbedrohenden Deckungslücke beim Darlehen führen. Ferner wurden regelmäßig Gesellschaftsgelder verwendet, üppige Verwaltungskosten zu bezahlen, auch darüber hätte aufgeklärt werden müssen.

Was ist zu tun?

Der Verein für Konsumenteninformation VKI führt in diesem Zusammenhang eine Sammelklage in Deutschland nach dem Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz. Der Nachteil derartiger Sammelklagen ist, dass sie nur gegenüber jenen Personen Wirkungen entfalten, die tatsächlich an dem Verfahren auch teilnehmen.
Wir beraten Sie daher gerne persönlich im Zusammenhang mit geschlossenen Fonds insbesondere, wenn Sie eine Zahlungsaufforderung aufgrund von Ausschüttungen erhalten haben.
Regelmäßig werden die Kosten des Einschreitens von einer Rechtschutzversicherung getragen. Gerne klären wir vorab unverbindlich mit Ihrer Versicherung die Kostenübernahme ab.

Kontakt:

Mag. Severin Hammer
E: office@hsra.at
T: 01/904 34 60
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