Am 24. April 2020 findet das Praxisseminar „Rechtsgrundlagen der Gebäudetechnik“ statt.
Vortragender: Mag. Severin Hammer
Seminarinhalte:
1. „Wer ist wofür verantwortlich“: – Techniker (z.B. Elektriker, GWH Installateur, Kälteanlagentechniker) – Führungskräfte (z.B. Geschäftsstellenleiter) / Geschäftsführung – Auftraggeber (z.B. Hausverwaltung, Gebäudeeigentümer) – Arbeiten durch Subfirmen bei Vergabe – Abnahme im Auftrag eines Gebäudeeigentümers
2. Haftungen/Strafausmaß bei Schäden (z.B. an Gebäuden, technische Anlagen), die durch falsch/unzureichend (grob-/ fahrlässig) durchgeführte Arbeiten eines Technikers entstanden sind
3. Haftungen/Strafausmaß bei Personenschäden, die durch falsch/unzureichend (grob-/ fahrlässig) durchgeführte Arbeiten eines Technikers entstanden sind
4. Haftungen bei Schäden durch/an technischen Anlagen, die durch die Nichteinhaltung der (gesetzlich-) vorgeschriebenen Wartungstermine und falschen/unzureichenden Wartungsarbeiten entstanden sind
5. Brandschutz: -Haftungen bei Brandschäden, welche durch Arbeiten eines Gebäudetechnikers entstanden sind -Haftungen bei (Personen-) Schäden, welche durch falsche/unzureichende Gebäudeevakuierung entstanden sind
6. Gewährleistung / Garantie, Schadenersatz 7. Gebäudeversicherungen (wofür) 8. Zuständigkeiten des Arbeitsinspektor und der AUVA
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