COVID-19 und Kreditzahlungen

Verschiebung der Fälligkeit von Zahlungen bei Kreditverträgen

Für Kreditnehmer, die vor dem 15. März 2020 einen Kredit aufgenommen haben und nun von der COVID-19 Pandemie unmittelbar betroffen sind, gilt Folgendes: Die Fälligkeit dieser Zahlungen wird um 3 Monate nach dem vertraglich vorgesehenen Zahlungstag verschoben und bezieht sich nicht nur auf Verbraucherkreditverträge, sondern auch auf Unternehmenskredite an Kleinstunternehmen. Für die Dauer dieser Stundung befindet sich der Kreditnehmer mit der Zahlung nicht in Verzug. Dh während dieser Zeit fallen auch keine Verzugszinsen an.

Wir beraten Sie gerne im Zusammenhang mit Ihren kreditrechtlichen Fragen und COVID 19.

Kontakt:
Mag. Sabine Barbach
Rechtsanwältin
E: barbach@hbra.at
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