Am 23.10.2020 findet das Praxisseminar „Rechtsgrundlagen der Gebäudetechnik“ statt
Vortragender: Mag. Severin Hammer
Seminarinhalte:
1. „Wer ist wofür verantwortlich“:
– Techniker (z.B. Elektriker, GWH Installateur, Kälteanlagentechniker)
– Führungskräfte (z.B. Geschäftsstellenleiter) / Geschäftsführung
– Auftraggeber (z.B. Hausverwaltung, Gebäudeeigentümer)
– Arbeiten durch Subfirmen bei Vergabe
– Abnahme im Auftrag eines Gebäudeeigentümers
2. Haftungen/Strafausmaß bei Schäden (z.B. an Gebäuden, technische Anlagen), die durch falsch/unzureichend (grob-/ fahrlässig) durchgeführte Arbeiten eines Technikers entstanden sind
3. Haftungen/Strafausmaß bei Personenschäden, die durch falsch/unzureichend (grob-/ fahrlässig) durchgeführte Arbeiten eines Technikers entstanden sind
4. Haftungen bei Schäden durch/an technischen Anlagen, die durch die Nichteinhaltung der (gesetzlich-) vorgeschriebenen Wartungstermine und falschen/unzureichenden Wartungsarbeiten entstanden sind
5. Brandschutz:
-Haftungen bei Brandschäden, welche durch Arbeiten eines Gebäudetechnikers entstanden sind
-Haftungen bei (Personen-) Schäden, welche durch falsche/unzureichende Gebäudeevakuierung entstanden sind
6. Gewährleistung / Garantie, Schadenersatz
7. Gebäudeversicherungen (wofür)
8. Zuständigkeiten des Arbeitsinspektor und der AUVA
Mehr dazu unter: